Verhaltenscodex (Verhaltensregeln)

Codex für Hundehalter und Nichthundehalter

Verhaltenscodex – Die mit dem Zürcher «Hundecodex» vorgelegten Hinweise und Verhaltensregeln zielen auf das konfliktfreie und unkomplizierte Zusammenleben von Hunden, ihren Haltern und den Menschen ab, denen sie im alltäglichen Umgang begegnen. Die Regeln beziehen sich auf Situationen, in denen solche Begegnungen stattfinden und in denen es vor allem auf gegenseitiges Verständnis, auf Respekt und Kommunikationsbereitschaft ankommt. Nichthundehalter, die wissen, wie sie sich Hunden gegenüber verhalten sollen, und Hundehalter, die ihre Verantwortung und Sorgfaltspflicht wahrnehmen, helfen Konflikte und Unfälle zu vermeiden. Damit tragen sie dazu bei, dass das Zusammenleben von Menschen und Hunden nicht mit weiteren Vorschriften geregelt werden muss.

Entsprechend richten sich die Tipps und Informationen im «Hundecodex» nicht nur an Hundehalter, sondern auch an Nichthundehalter. Wir alle ermöglichen mit einem angemessenem Verhalten und ein wenig Aufmerksamkeit ein entspanntes Mit- und Nebeneinander von Hund und Mensch im öffentlich zugänglichen Raum. Und nicht zuletzt erleichtern wir es auch den Hunden, sich in der Gesellschaft angepasst und artgerecht bewegen zu können.

Veterinäramt des Kantons Zürich

Grundregeln

Bei unzuverlässigem Abruf bei Jagdverhalten
Bei unerwünschtem Hüteverhalten
Bei überhöhtem Schutzinstinkt
Bei ansteckender Krankheit
Während der Läufigkeit
Im Naturschutzgebiet im Wildschonrevier

wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt. Im übersichtlichen Gelände kann er an langer Leine geführt werden.

Im öffentlichen Verkehr
An Bahnhöfen
An Haltestellen
An verkehrsreichen Strassen
Wenn jemand darum bittet
Im Restaurant und anderen öffentlichen Gebäuden
Bei Begegnungen mit angeleinten Artgenossen

wird der Hund an kurzer Leine geführt.

In Wohnquartieren
In der Nähe von Kindergärten und Schulen
In der Nähe von Spiel- und Sportplätzen
In unübersichtlichem Gelände
Bei Dunkelheit

wird der Hund an kurzer Leine oder bei zuverlässigem Gehorsam kontrolliert in unmittelbarer Nähe geführt.

Auf Friedhöfen
In Badeanstalten
Auf Pausenplätzen von Schulen
Auf Spiel- und Sportfeldern
Bei Grossveranstaltungen wie Konzerten, Dorffesten, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten

wird der Hund nicht mitgeführt.

Codex für Hundehalter

  1. Wer einen Hund führt, kann ihn in jeder Situation kontrollieren und kräftemässig zurückhalten.
  2. Bei der Begegnung mit Passanten oder anderen Hundehaltern mit ihren Hunden wird der Hund immer auf der abgewandten Seite und an kurzer Leine geführt.
    Bei zuverlässigem Gehorsam kann er bei Fuss geführt werden.
  3. Kommt es einmal zu Konflikten, so wird ein höflicher Umgang gewahrt. Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
  4. Der Hund pinkelt nicht an unpassende Stellen. Sein Kot wird in jeder Situation korrekt und so spurlos wie möglich beseitigt.
  5. Im Restaurant wird der Hund angeleint und so platziert, dass er den Gästen und dem Servicepersonal nicht im Weg liegt und niemand auf ihn treten kann. Zudem wird darauf geachtet, dass niemand durch den Geruch oder das Bellen des Hundes belästigt wird.
  6. Während des Freilaufs befindet sich der Hund stets in Sichtweite und Abrufdistanz.
  7. Während der Vegetationszeit hält sich der Hund grundsätzlich nicht im hohen Gras oder im Ackerland auf. Im Spiel verwendete Gegenstände werden nie auf der Wiese liegen gelassen.
  8. Beim Führen von mehreren Hunden ist sichergestellt, dass sie im Rudel kontrolliert werden können. Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen.
  9. Sind Kinder anwesend, so werden sowohl die Kinder als auch der Hund jederzeit im Blick behalten. Der Hund befindet sich in jeder Situation unter Kontrolle.
  10. Werden Hunde von Kindern oder Jugendlichen ausgeführt, können diese zu jedem Zeitpunkt zurückgehalten und kontrolliert werden.

Codex für Nichthundehalter

  1. Ein Hund wird immer in grosszügigem Abstand und in ruhiger Gangart passiert.
  2. In die Augen eines Hundes zu schauen ist tabu. Ihn aus dem Augenwinkel zu beobachten ist hingegen ein Erfordernis. Zeigt ein Hund durch die Anwesenheit einer bestimmten Person Angst, Aufregung oder Aggression (Knurren, Bellen, Zähne zeigen), so ist es wichtig, den Hund zu ignorieren und langsam den Abstand zu ihm zu vergrössern.
  3. Hunde dürfen ausschliesslich nach ausdrücklicher Erlaubnis des Hundehalters gestreichelt oder gefüttert werden. Die Anweisungen sind dabei vorbehaltlos zu respektieren
  4. Kommt es einmal zu Konflikten, so wird ein höflicher Umgang gewahrt. Auf Wunsch werden Angaben zur eigenen Person gemacht (Name, Anschrift, Telefonnummer).
  5. Jogger, Fahrradfahrer, Skater usw., die sich einem Hund von hinten nähern, müssen sich frühzeitig bemerkbar machen, damit dem Hundehalter genügend Zeit bleibt, seinen Hund zu kontrollieren. Danach wird der Hund in grosszügigem Abstand und im Schritttempo passiert.
  6. Sind Kinder und Hunde am selben Ort anwesend, bleiben sie stets unter Aufsicht.

Herausgeber Veterinäramt Kanton Zürich